Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Aufgaben / Dienstleistungen
Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn
- keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und
- die Weiterführung des Haushalts geboten ist.
Die Leistungen sollen in der Regel nur vorübergehend erbracht werden.
Wenn durch die Leistung die Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann, ist ggf. auch eine längerfristige Hilfestellung möglich.
Es besteht ein vorrangiger Anspruch bei der Kranken- bzw. Pflegekasse.
Die Hilfegewährung ist einkommens- und vermögensabhängig.
Allgemeine Adresse
Sozialhilfeverwaltung, Asyl - Landratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5 
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
E-Mail: poststelle@lra-ebe.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17:45 Uhr
Wir bitten Sie außerdem um telefonische Terminvereinbarung.