Leistungen in Einrichtungen
Wer hat Anspruch auf Leistungen in Einrichtungen ?
Leistungen in Einrichtungen erhalten Personen,
- die außerhalb einer Einrichtung nicht mehr leben können und deshalb in einer Einrichtung betreut oder gepflegt werden müssen
und
- die ihren notwendigen Lebensunterhalt einschließlich der anderweitig nicht finanzierten Heimkosten aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht oder nicht vollständig abdecken können.
Für Personen die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bereits in eine Pflegestufe eingestuft wurden oder dort einen Antrag gestellt haben, ist der überörtliche Sozialhilfeträger (in Oberbayern die Sozialverwaltung beim Bezirk Oberbayern) zuständig.
Leistungsumfang
Die Leistungen in Einrichtungen umfassen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kleidung und einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung der Heimbewohner.
Erhält eine Person diese Sozialhilfeleistungen, ist die Unterhaltspflicht der Angehörigen nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches zu prüfen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Sozialhilfeantrag (einzureichen über die Wohnortgemeinde)
- Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit des Heimaufenthaltes
- Nachweis über das aktuelle Einkommen (z.B. Rentenbescheid)
- Nachweis über alle Vermögenswerte
- Angaben über alle Unterhaltspflichtigen
- Kopien von Übergabeverträgen
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
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Monika Bausbach Sachbearbeiterin | 08092 823 103 | 08092 823 9103 | E 26 |  |
Allgemeine Adresse
Sozialhilfeverwaltung, Asyl - Landratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5 
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
E-Mail: poststelle@lra-ebe.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17:45 Uhr
Wir bitten Sie außerdem um telefonische Terminvereinbarung.