
Bauüberwachung von genehmigten Vorhaben
Bauüberwachung:
Durchsetzung und Überwachung von Auflagen der Baugenehmigung oder sonstigen baurechtlichen Bescheiden, Aufforderung von Mängelbeseitigungen nach erfolgter Ortseinsicht oder Schlussbesichtigungen, evtl. Aufforderung zur Durchführung der Bepflanzung nach genehmigten Freiflächengestaltungsplan
Bescheide zu Baurechtsverstößen:
Baueinstellungen, Beseitigungsanordnungen, Nutzungsuntersagungen, Mängelbeseitigungsanordnungen, Planvorlageanordnungen, selbständige Zwangsgeldandrohungen (insbesondere zur Durchsetzung von Baugenehmigungsauflagen), Bearbeiten von Rechtsbehelfen als Ausgangsbehörde, verfahrensabhängige Beratungen und Auskünfte
Notwendige Unterlagen
Generell:
Baubeginnsanzeige
Rohbaufertigstellungsanzeige (nur bei mittlerer Schwierigkeit und Sonderbauten)
Fertigstellungsanzeige
Die im Genehmigungsbescheid geforderten Unterlagen (z.B. Einmessbescheinigung, Bankbürgschaft, Dienstbarkeit, usw.)
Mittlere Schwierigkeit:
Bei Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeit ist der Standsicherheitsnachweis vor Baubeginn von einem verantwortlichen Sachverständigen bescheinigen zu lassen. Der verantwortliche Sachverständige bestätigt die Erstellung der Bescheinigung mit seiner Unterschrift auf der Baubeginnsanzeige.
Zusätzlich ist bei Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeit die Erstellung des Nachweises über den vorbeugenden Brandschutz vor Baubeginn von einem Nachweisberechtigten für den vorbeugenden Brandschutz auf der Baubeginnsanzeige zu bestätigen (Art. 73 Abs. 2 i.V.m. Art. 64 Abs. 5 Bayerische Bauordnung -BayBO-).
Bescheinigungen des zuständigen Bezirkskaminkehrermeisters (Rohbau und Fertigstellung)
Sonderbauten:
Bei Sonderbauten ist vor Baubeginn die statische Berechnung der auszuführenden Bauabschnitte von einem Prüfingenieur prüfen zu lassen und der Bauabteilung hierüber der Prüfbericht vorzulegen.
Evtl. ist vor Baubeginn über die Funktionsfähigkeit der natürlichen Lüftung für die Tiefgarage eine Bescheinigung eines verantwortlichen Sachverständigen im Bauwesen (Sachverständigenverordnung Bau - SVBau) vorzulegen (vgl. Genehmigungsbescheid).
Entstehende Kosten
Die Kosten berechnen sich je nach Einzelfall
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
|---|
Frau Bauer Sachbearbeiterin | 08092 823 460 | 08092 823 9460 | 2:22 |  |
Frau Meier Sachbearbeiterin | 08092 823 422 | 08092 823 9422 | 2:21 |  |
Frau Steinbach Sachbearbeiterin | 08092 823 428 | 08092 823 9428 | 2:13 |  |
Anschrift:
Landratsamt Ebersberg Bauordnung, Baugenehmigung
Eichthalstraße 5 
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: 08092 823 360
E-Mail: poststelle@lra-ebe.de
Öffnungszeiten:
Vorsprache täglich nach Terminvereinbarung und
Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr