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DienstleistungBauüberwachung von genehmigten Vorhaben

Bauüberwachung:

Durchsetzung und Überwachung von Auflagen der Baugenehmigung oder sonstigen baurechtlichen Bescheiden, Aufforderung von Mängelbeseitigungen nach erfolgter Ortseinsicht oder Schlussbesichtigungen, evtl. Aufforderung zur Durchführung der Bepflanzung nach genehmigten Freiflächengestaltungsplan

 

Bescheide zu Baurechtsverstößen:

Baueinstellungen, Beseitigungsanordnungen, Nutzungsuntersagungen, Mängelbeseitigungsanordnungen, Planvorlageanordnungen, selbständige Zwangsgeldandrohungen (insbesondere zur Durchsetzung von Baugenehmigungsauflagen), Bearbeiten von Rechtsbehelfen als Ausgangsbehörde, verfahrensabhängige Beratungen und Auskünfte

Notwendige Unterlagen

Generell:

Baubeginnsanzeige

Rohbaufertigstellungsanzeige (nur bei mittlerer Schwierigkeit und Sonderbauten)

Fertigstellungsanzeige

Die im Genehmigungsbescheid geforderten Unterlagen (z.B. Einmessbescheinigung, Bankbürgschaft, Dienstbarkeit, usw.)

 

Mittlere Schwierigkeit:

Bei Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeit ist der Standsicherheitsnachweis vor Baubeginn von einem verantwortlichen Sachverständigen bescheinigen zu lassen. Der verantwortliche Sachverständige bestätigt die Erstellung der Bescheinigung mit seiner Unterschrift auf der Baubeginnsanzeige.

Zusätzlich ist bei Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeit die Erstellung des Nachweises über den vorbeugenden Brandschutz vor Baubeginn von einem Nachweisberechtigten für den vorbeugenden Brandschutz auf der Baubeginnsanzeige zu bestätigen (Art. 73 Abs. 2 i.V.m. Art. 64 Abs. 5 Bayerische Bauordnung -BayBO-).

Bescheinigungen des zuständigen Bezirkskaminkehrermeisters (Rohbau und Fertigstellung)

 

Sonderbauten:

Bei Sonderbauten ist vor Baubeginn die statische Berechnung der auszuführenden Bauabschnitte von einem Prüfingenieur prüfen zu lassen und der Bauabteilung hierüber der Prüfbericht vorzulegen.

Evtl. ist vor Baubeginn über die Funktionsfähigkeit der natürlichen Lüftung für die Tiefgarage eine Bescheinigung eines verantwortlichen Sachverständigen im Bauwesen (Sachverständigenverordnung Bau - SVBau) vorzulegen (vgl. Genehmigungsbescheid).

Entstehende Kosten

Die Kosten berechnen sich je nach Einzelfall

 

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Frau Bauer
Sachbearbeiterin
08092 823 46008092 823 94602:22E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Meier
Sachbearbeiterin
08092 823 42208092 823 94222:21E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Steinbach
Sachbearbeiterin
08092 823 42808092 823 94282:13E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Anschrift:

Landratsamt Ebersberg Bauordnung, Baugenehmigung
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: 08092 823 360
E-Mail: poststelle@lra-ebe.de

Öffnungszeiten:

Vorsprache täglich nach Terminvereinbarung und
Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

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