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AufgabeJugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist im gesamten Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende mit wesentlichen Mitwirkungsrechten beteiligt. Sie begleitet junge Menschen, die zum Zeitpunkt der Tat mindestens 14 Jahre und noch nicht 21 Jahre alt sind (und falls gewünscht, deren Eltern) während des gesamten Verfahrens. Zum anderen unterstützt sie Jugendgerichte und Jugendstaatsanwaltschaften durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen.

Die Jugendgerichtshilfe ist weder Verteidiger noch vertritt sie die Interessen der Anklage. Ihre Aufgabe ist es vielmehr, soziale, pädagogische und persönliche Gesichtspunkte im Verfahren zur Geltung zu bringen, die für eine Beurteilung des Beschuldigten und der ihm zur Last gelegten Tat wichtig sein können. Eltern von strafunmündigen Kindern werden Beratungsangebote gemacht.

Anschrift:

Landratsamt Ebersberg Kreisjugendamt
Eichthalstraße 1
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823-256
Fax: +49 8092 823-220
E-Mail: jugendamt@lra-ebe.de
Internet: www.lra-ebe.de

Öffnungszeiten:

der Diensträume im AOK-Gebäude:
Montag bis Mittwoch
08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung!

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