
Schülerbeförderung des Landkreises

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Der Landkreis gewährt Leistungen nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs. Während für Mitterschüler (Grund- und Hauptschulstufe) die Gemeinden zuständig sind, erhalten Schüler weiterführender Schulen, bis einschl. der 10. Klasse, ihre Fahrkarten vom Landkreis. Der Erfassungsbogen wird in der Regel bei der Schuleinschreibung ausgehändigt bzw. steht unten zum Ausdruck zur Verfügung.
Für Förderschüler ist ebenfalls der Landkreis zuständig. Die Beantragung erfolgt hier über das Sekretariat der jeweiligen Schule.
Ältere Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (nicht in Teilzeitunterricht) und Wirtschaftsschulen ab jeweils der 11. Klasse, an Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie Teilzeit-Berufsschüler können am Schuljahresende Fahrtkostenrückerstattungen beantragen. Hier ist jedoch zu beachten, dass in der Regel eine Erstattung nur dann erfolgt, wenn eine Familienbelastungsgrenze (ab 01.08.2012: Euro 420) überschritten wird. Den notwendigen Rückerstattungsantrag erhalten Sie nur in der Schule oder im Landratsamt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Webseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus >>
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
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Frau Raab Sachbearbeiterin | 08092 823 410 | 08092 823 9410 | U.51 |  |
Herr Rüstow Sachbearbeiter | 08092 823 190 | 08092 823 9190 | U.53 |  |
Frau Sendner-Maier Sachbearbeiterin | 08092 823 156 | 08092 823 9156 | U.51 |  |
Anschrift:
Landratsamt Ebersberg Zentrale Angelegenheiten des Kreises, EDV
Eichthalstraße 5 
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
E-Mail: poststelle@lra-ebe.de
Öffnungszeiten:
Bitte vereinbaren Sie vor jedem Besuch einen Termin.