DienstleistungUmsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Laut eines Beschlusses des „Ausschuss für Familie, Soziales, Schulfragen, Sport und Kultur und Ausländerangelegenheiten“ wurde im vergangenen Jahr ein „Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Ebersberg“ erstellt.

Bei dem Bericht handelt es sich um einen Ist-Stand der Nutzung vorhandener Angebote und der weiteren Bedürfnisse nach Unterstützung der Menschen mit Behinderungen im Landkreis. Die verwendeten Daten stammen vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, vom Zentrum Bayern Familie und Soziales sowie aus einer eigenen Erhebung des Landratsamtes. Dazu wurden zehn verschiedene Fragebögen an folgende Adressaten entwickelt:
• Menschen mit Behinderungen
• Eltern von minderjährigen Kindern mit Behinderungen
• Gemeinden
• Verbände und Träger
• gemeindliche Behindertenbeauftragte
• gemeindliche Jugendpfleger
• Schulen
• Bildungsträger
• Pfarr- und Kirchengemeinden
• Vereine

Die Auswertung dieser Fragebögen finden Sie in dem Bericht unterteilt in die Bereiche:
• Allgemeine Ergebnisse
• Mobilität und Barrierefreiheit
• Freizeit, Sport, Kirche und Jugendarbeit
• Behörden
• Bildung
• Politik
• Beratung und Information

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Beteiligten der Umfrage für die Mithilfe beim Entstehen des Berichts.

Der Bericht dient nun als Grundlage für einen Aktionsplan, der unter Beteiligung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen und ihrer Verbände, Verwaltung und Vertretern des Kreistages, erstellt werden soll. Dieser Aktionsplan soll Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Landkreis Ebersberg enthalten.

Wir würden uns freuen, wenn sich weiterhin viele Bürger/innen, Fachstellen und weitere im großen Feld der Behindertenarbeit tätige Menschen aktiv und engagiert

Definition Inklusion

Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet, dass allen Menschen von Anfang an in allen gesellschaftlichen Bereichen, eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe möglich ist. Inklusion verwirklicht sich im Zusammenleben in der Gemeinde - beim Einkaufen, bei der Arbeit, in der Freizeit, in der Familie, in Vereinen oder in der Nachbarschaft. […] Es gibt vielmehr einen ungehinderten, barrierefreien Zugang und eine umfassende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben. 

Quelle: http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Landkarte/2Bewertung/Bewertung_node.html, Stand 14.11.2011

Recht

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Frau Schechner
Sachbearbeiterin
08092/82320608092/82392061.02E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Anschrift:

Landratsamt Ebersberg Sozialhilfeverwaltung
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
E-Mail: poststelle@lra-ebe.de

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Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr

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