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AufgabeSchülerbeförderung des Landkreises

Der Landkreis gewährt Leistungen nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs. Während für Grund- und Hauptschüler die Gemeinden zuständig sind, erhalten Schüler weiterführender Schulen bis einschl. der 10. Klasse, Förderschüler, M-Klassen-Schüler ihre Fahrkarten vom Landkreis. Der Erfassungsbogen wird in der Regel bei der Schuleinschreibung ausgehändigt bzw. steht unten zum Ausdruck zur Verfügung.

Ältere Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (nicht in Teilzeitunterricht) und Wirtschaftsschulen ab jeweils der 11. Klasse, an Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie Teilzeit-Berufsschüler können am Schuljahresende Fahrtkostenrückerstattungen beantragen. Hier ist jedoch zu beachten, dass in der Regel eine Erstattung nur dann erfolgt, wenn eine Familienbelastungsgrenze (ab 01.08.2008: Euro 395) überschritten wird. Den notwendigen Rückerstattungsantrag erhalten Sie nur in der Schule oder im Landratsamt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Webseiten des Bayerischen  Staatsministeriums für Unterricht und Kultus >>

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Frau Rettenbeck
Sachbearbeiterin
08092 823 41008092 823 9410U.51E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Herr Rüstow
Sachbearbeiter
08092 823 19008092 823 9190U.53E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Schwarzer
Sachbearbeiterin
08092 823 15608092 823 9156U.51E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Anschrift:

Landratsamt Ebersberg Zentrale Angelegenheiten, EDV
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
E-Mail: poststelle@lra-ebe.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie vor jedem Besuch einen Termin.

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