Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen
Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, CE79, C und CE bzw. der Klasse 2, sowie D1, D1E, D und DE (ehem. KOM) sind die unten angegebenen Unterlagen erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass auch die Klasse 2 und bei der alten Klasse 3 die beinhaltete Klasse CE mit der
Schlüsselzahl 79 auf den alten Führerscheinen, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet ist. Eine zeitgerechte Verlängerung kann nur sichergestellt werden, wenn sie ihren Antrag rechzeitig stellen. Eine Antragstellung kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.
Eine Verlängerung ist auch nach Ablauf der Klasse möglich. Dadurch können weitere Kosten entstehen und Auflagen erforderlich sein.
Persönliche Vorsprache:
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da im Zuge der Verlängerung ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden muss, der Ihre Unterschrift beinhaltet. Diese muss bereits bei Antragstellung geleistet werden.
Notwendige Unterlagen
Zusätzliche Unterlagen bei den Klassen D1, D1E, D und DE:
- Führungszeugnis Belegart "O"
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nach §11 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FeV) oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (erforderlich nach Vollendung des 50. Lebensjahres, nicht älter als ein Jahr)
Entstehende Kosten
- 37,50 Euro
- zuzüglich 28,60 Euro bei Eintragung der Schlüsselzahl 95 durch Vorlage einer Bescheinigung nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz
Dauer:
- 1 - 2 Wochen, falls alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und keine Eintragungen im Verkehrszentralregister vorhanden sind
Allgemeine Adresse
Führerscheinstelle Landratsamt Ebersberg
Kolpingstraße 1 
85560 Ebersberg
Telefon: 08092 823 337
Fax: 08092 823 339
E-Mail: fuehrerscheinstelle@lra-ebe.de
Öffnungszeiten
Mo 7.30 - 12 Uhr
Di 7.30 - 15 Uhr
Mi 7.30 - 12 Uhr
Do 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Fr 7.30 - 12 Uhr